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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Preise: Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Werk ausschließlich Porto und Verpackung. Maßgebend für die Rechnung sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise. 
2. Lieferzeit: Die angegebenen Lieferzeiten sind stets geschätzt, also unverbindlich und schließen Inverzugsetzung, Verzugsstrafen oder Schadenersatzansprüche aus. Ereignisse hoher Gewalt entbinden uns den Umständen entsprechend ganz oder teilweise von eingegangenen Verpflichtungen. Streichungen und Sistierungen fest erteilter und bestätigter Aufträge, hierunter fallen auch Abrufaufträge, werden nicht angenommen. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert werden, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten - gleichviel, ob in unserem Werk oder bei unseren Unterlieferanten eingetreten -, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, so verlängert sich, die Lieferung in angemessenem Umfang. Wird durch die o. a. Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Auch im Falle von Streik und Aussperrung verlagert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang, wenn die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich in den oben genannten Fällen die Lieferfrist oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadenersatzansprüche und Rücktrittsrecht des Bestellers. Wird der Versand oder die Zustellung der Ware auf Verlangen der Kunden verzögert, behalten wir uns - beginnend 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft - die Berechnung von Lagergeld in Höhe von ½ v. H. des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat vor. 
3. Verpackung: Die Auswahl der Verpackung behalten wir uns in jedem Falle vor. Besondere Wünsche des Bestellers werden nach Möglichkeit beachtet, aber nur wenn diese auf dem Bestellschein jeweils deutlich sichtbar vermerkt sind. 
4. Versand: Nach unserer Wahl (in dringenden Fällen per Expreß oder Schnellpaket zu Lasten des Bestellers) , sofern nicht auf der Vorderseite der Bestellung deutlich sichtbare Versandvorschriften angegeben sind. Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Bei leicht zerbrechlichen Gegenständen sind wir berechtigt, ohne vorherige Vereinbarung, diese gegen Bruch auf dem Transportwege zu versichern. Die Versicherungsprämie wird jeweils mit der Ware in Rechnung gestellt. Teillieferungen sind nach unserer Wahl gestattet und können sofort fakturiert werden. Die Gefahr für fertiggestellte Ware geht an unsere Auftraggeber in dem Augenblick über, wenn dieselbe
a) unsere Werkstätten verläßt. Dieses gilt auch dann, wenn die Transportkosten von uns getragen werden. Die Verpackung geschieht unter Anwendung notwendiger Sorgfalt. Der Versand wird nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit für uns vorgenommen.
b) versandbereit ist, der Versand oder die Zustellung jedoch auf Verlangen unserer Auftraggeber erst zu einem späteren Termin erfolgen soll. Auf Wunsch sind wir bereit, entsprechende Versicherungen zu Gunsten und zu Lasten unserer Auftraggeber abzuschließen. 
5. Abrufaufträge: Bei Abrufaufträgen muß die gesamte Warenmenge innerhalb der vereinbarten Frist abgenommen werden. Erfolgen die Abrufe nicht innerhalb dieser Frist, so sind wir berechtigt, die noch nicht abgerufenen Mengen abzusenden und zu berechnen. Hieraus entstehende Forderungen unterliegen unseren normalen Zahlungsbedingungen. 
6. Beanstandungen: Beanstandungen irgendwelcher Art können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Von uns anerkannte Mängelrügen verpflichten uns , nach unserer Wahl, nur zur Wiederinstandsetzung oder Zurücknahme oder Ersatzlieferung der Ware. Kosten für den Aus- und Einbau schadhaft gewordener Teile, welche ersetzt werden müssen, werden nicht übernommen. Weitergehende Ansprüche aller Art, besonders auch solche bei Unfällen von Personen und Beschädigungen von Sachen, sind ausgeschlossen. Sollten beim Einbau unserer Geräte besondere Entstörmaßnahmen an den gelieferten Geräten oder am Einbauort notwendig werden, so gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Lasten des Bestellers
Zur Durchführung aller notwendigen Änderungen sowie zur Lieferung von Ersatzteilen und Geräten ist uns von unserem Auftraggeber die dafür erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Wird dieses aus irgendeinem Grunde verweigert, sind wir von jeder weiteren Mängelhaftung befreit. Unsere Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, auf Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung sowie auf übermäßige Beanspruchung. Dasselbe gilt ferner bei ungeeigneten Betriebsmitteln, bei chemischen, elektro-chemischen, elektrischen oder tropischen Einflüssen, die ohne unsere Kenntnis auf die Lieferung einwirken. Sofern seitens unserer Auftraggeber oder Dritter ohne unsere Genehmigung oder Anweisung Eingriffe und Änderungen an der Lieferung durchgeführt werden, erlischt für uns sofort jegliche Haftung. Die Frist für die Mängelhaftung verlängert sich um die Dauer der Betriebsunterbrechung, die dadurch entsteht, daß Nachbesserungsarbeiten oder Lieferung von Ersatzteilen erforderlich werden. Dieses versteht sich jedoch lediglich auf diejenigen Geräte, die wegen der Unterbrechung nicht zweckdienlich eingesetzt werden können. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzstücke haften wir in gleichem Umfang wie für die ursprüngliche Lieferung, d. h. nur bis zum Ablauf der für die ursprüngliche Lieferung geltenden Gewährleistungsfrist. Werden rechtzeitig erhobene Mängel nicht von uns anerkannt, so verjährt das Recht unserer Auftraggeber, Ansprüche aus diesen Mängeln geltend zu machen, in allen Fällen nach 6 Monaten vom Zeitpunkt der uns bekanntgegebenen Rüge ab gerechnet. Bei Verwendung von Fremdfabrikaten in unseren Geräten oder bei separater Lieferung derselben gelten hinsichtlich der Mängelhaftung allein die Lieferbedingungen unserer Lieferanten. 
7. Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum, auch dann, wenn sie ganz oder teilweise verarbeitet ist. Aus diesem Grunde ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung derselben nicht gestattet. Bei einer evtl. zwangsweisen Pfändung ist sofort auf unser Eigentum hinzuweisen und uns umgehend Mitteilung davon zu machen. Bei Weiterverkauf gilt der Kaufpreis an den Käufer an uns abgetreten, ohne daß es im einzelnen Fall einer besonderen Abtretung bedarf. Eine Weiterveräußerung unserer Lieferung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, daß dieselben von ihrem Kunden mindestens in der Höhe unserer Forderung Bezahlung erhalten. Ansprüche aus derartigen Geschäften sind auf Wunsch sofort an uns zu übertragen. Etwaige Kosten an Interventionen gehen zu Lasten unserer Auftraggeber. Gleichzeitig werden unsere Auftraggeber ermächtigt, unsere Waren auch während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes weiterzuverarbeiten und sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Der Eigentumsvorbehalt erweitert sich dabei auf die durch Verarbeitung entstehenden neuen Erzeugnisse. Insoweit gelten unsere Auftraggeber als Hersteller und dessen Käufer als Verwahrer. Bei Verbindung oder Vermischung mit nicht von uns gelieferten Materialien erwerben wir Miteigentum gemäß §§ 947, 948 BGB. § 951 BGB Absatz 1 Satz 2 ist ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware, solange sie in unserem Eigentum oder Miteigentum steht, gegen Feuer und Diebstahlsgefahr zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluß einer entsprechenden Versicherung nachzuweisen. 
8. Schutzrechte: Aufträge nach uns übergebenen Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Angaben werden in patent-, muster- und markenrechtlicher Hinsicht auf Gefahr des Auftraggebers ausgeführt. Wenn durch die Ausführung solcher Bestellungen Eingriffe in fremde Schutzrechte verübt werden, trägt der Auftraggeber jeden uns durch den Eingriff erwachsenen Schaden. Für Schäden, die uns entstehen durch Weitergabe von Geräten, insbesondere Mustern und Informationen an die Konkurrenz, machen wir den jeweiligen Käufer nach dem Urheberrechtsgesetz und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb des Bürgerlichen Gesetzbuches voll haftbar. 
9. Änderungen: Konstruktive Änderungen, insbesondere von uns erkannte Verbesserungen, behalten wir uns vor. 
10. Zahlung: Unsere Warenrechnungen sind zahlbar innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Rechnungsbeträge unter Euro 50,- sind sofort rein netto zahlbar ohne jeden Abzug. Reparaturrechnungen sind sofort ohne Skonto zahlbar, da sie überwiegend Lohnkosten enthalten. Wechsel werden nur angenommen, wenn sie vor Ablauf der auf unserer Rechnung angegebenen Zahlungsfrist eingereicht werden und zur Diskontierung nur durch eine Bank nach unserer Wahl erfolgt. Wechsel und Schecks werden nur unter Vorbehalt ihrer Einlösung angenommen und gelten erst vom Zeitpunkt der Einlösung an als Zahlung. Diskontspesen sind nach Aufgabe sofort zu vergüten. Bei Zielüberschreitung werden die Kosten und Zinsen berechnet, welche die Banken jeweils für ungedeckte Kredite in Anrechnung bringen. Umstände, die nach Abschluß des Kaufvertrages bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder eine Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche ist nicht gestattet. Sofern ein Nichtkaufmann Beanstandungen erhebt und Mangelrechte gegen uns geltend macht, kann er, auch wenn die Mängel von uns nicht erkannt sind, nur dann ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Unbekannte Besteller, die bei der ersten Bestellung keine Referenzen aufgeben, werden unter Nachnahme beliefert.  
11. Rücknahme von Ware: Waren aus auftragsgemäß durchgeführten Lieferungen können wegen der Vielfalt unseres Programms nicht zurückgenommen werden. 
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Schwelm / Ennepetal. Für vertragliche Beziehungen gilt nur das Deutsche Recht.  
13. Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. 
Allgemeines: Im übrigen gelten die Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie (jeweils letzte gültige Ausgabe) soweit sie die obigen Bedingungen ergänzen und soweit sie diesen Bedingungen nicht widersprechen. Lieferungen erfolgen nur auf Grund schriftlicher Vereinbarung. Maßgebend sind allein unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, sofern in unseren Auftragsbestätigungen keine abweichende Regelung festgelegt wird. Mündlich getroffene Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten als vom Besteller angenommen, wenn dagegen nicht sofort Einspruch erhoben wird. Lieferbedingungen des Bestellers, die von unseren Bedingungen abweichen, haben keine Geltung, auch dann nicht, wenn sie gegenteilige Bestimmungen enthalten und wenn sie der Bestellung zu Grunde gelegt werden. Die Rechte und Pflichten aus einem zwischen unseren Auftraggebern und uns geschlossenem Vertrag dürfen nur im gegenseitigen Einverständnis auf Dritte übertragen werden. Kaufpreisforderungen und sonstige reine Geldansprüche sind dagegen frei übertragbar. Trotz evtl. rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten alle übrigen Teile weiterhin als verbindlich. Alle in unseren Katalogen, Prospekten, Preislisten oder sonstigem Werbematerial enthaltenen Angaben werden am Tage der Festsetzung nach bestem Wissen ermittelt. Späterhin erforderliche Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Zeichnungen, Muster, Entwürfe und dergleichen bleiben unser Eigentum und dürfen weder anderweitig benutzt, noch anderen Personen zugänglich gemacht werden. 
Hellmuth electronics GmbH
Gustav-Bohm-Straße 45
58256 Ennepetal




Stand 01/20